Ausfallende Termine sind so früh wie möglich abzusagen.
Sollte ich den Einsatz aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht durchführen können, bin ich verpflichtet, mich um einen adäquaten Ersatz zu bemühen.
Wird der Auftrag durch den Auftraggeber oder durch den/die Nutzer des Auftrages sehr kurzfristig – also erst einen Werktag vor dem Termin oder gar erst am Tag des Einsatzes – storniert, ist das Honorar in voller Höhe fällig.
Manche Kostenträger haben mit DolmetscherInnen Verträge, die von diesen Ausfallbedingungen abweichen. In solchen Fällen gelten die Bedingungen aus diesen Verträgen.